Was ist ein Betriebsrat?
Die Rechte und Aufgaben des Betriebsrats
„Betriebsräte blockieren doch nur und machen dem Arbeitgeber das Leben unnötig schwer“ – das ist leider eine oft gehörte Meinung. Trifft das wirklich zu? Nein! Unfaire Arbeitsbedingungen, willkürliches Personalmanagement oder bedrohte Arbeitsplätze: Ein Betriebsrat kann in solchen Fällen viel erreichen. Auch in stabilen Zeiten ist die Betriebsratsgründung eine sinnvolle Sache. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die Aufgaben und Rechte eines Betriebsrats.
Was ist eigentlich ein Betriebsrat?
Der Betriebsrat dient als Repräsentant der Belegschaft und setzt sich für die Interessen der Arbeitnehmer ein. Wie und auf welche Art und Weise dies abläuft, ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.
Das Amt des Betriebsrats wird nicht vergütet, denn es handelt sich um ein Ehrenamt. Jedes Betriebsratsmitglied hat jedoch das Recht, für seine Betriebsratsarbeit freigestellt zu werden. Dies gilt auch für Fort- und Weiterbildungen, denn um das notwendige Wissen für ihr Mandat zu erlangen, dürfen die Betriebsratsmitglieder Seminare besuchen. Nur mit dem entsprechenden Wissen kann ein Betriebsrat nämlich seinen Aufgaben als Mitarbeitervertreter nachkommen. Ab einer bestimmten Betriebsgröße werden einzelne Betriebsratsmitglieder sogar gänzlich von ihrer sonstigen beruflichen Tätigkeit freigestellt.
Das Betriebsverfassungsrecht verbietet dem Arbeitgeber, Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit zu benachteiligen. Daher genießen Betriebsräte einen besonderen Kündigungsschutz, welcher im Kündigungsschutzgesetz verankert ist.
Ein engagiertes Betriebsratsgremium kann die Situation seiner Kollegen wesentlich verbessern. Die Mitbestimmung des Betriebsrats reicht von der Gestaltung von Arbeitsplätzen und -zeiten über Einstellung und Kündigung bis hin zur Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer im Betrieb.
Was macht ein Betriebsrat genau?
Für den einzelnen Angestellten ist es oft schwierig, seine Wünsche und Bedürfnisse beim Arbeitgeber vorzutragen und durchzusetzen. Oberstes Ziel des Betriebsrats ist es daher immer, die Interessen der Kollegen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten.
Da es zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern oft Interessensgegensätze gibt, hat der Betriebsrat die Aufgabe, zu vermitteln und auszugleichen. Damit er sein Amt ordnungsgemäß ausüben kann, gibt es zahlreiche Beteiligungsrechte.
Hier kann der Betriebsrat mitwirken:
- Soziale Angelegenheiten
- Personelle Angelegenheiten
- Wirtschaftliche Angelegenheiten
- Arbeits- und Umweltschutz
- Arbeitsplatzgestaltung
- Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Überblick:
- Das Informationsrecht durch den Arbeitgeber
Beispiel: Bei Kündigungen, § 99 Abs. 1 BetrVG - Das Recht des Betriebsrats auf Anhörung durch den Arbeitgeber:
Beispiel: Bei Kündigungen, § 102 Abs. 1 BetrVG - Das gemeinsame Beratungsrecht von Betriebsrat und Arbeitgeber
Beispiel: Bei Betriebsänderungen, § 111 BetrVG - Das Zustimmungsrecht durch den Betriebsrat
Beispiel: Bei Einstellungen und Versetzungen, § 99 BetrVG
Die echte Mitbestimmung
Die echte Mitbestimmung ist die stärkste Form der Mitwirkung durch den Betriebsrat, welche insbesondere bei der Beteiligung in sozialen und personellen Angelegenheiten zum Tragen kommt. Hier kann der Arbeitgeber nur dann Entscheidungen treffen, wenn der Betriebsrat zustimmt. Zudem kann der Betriebsrat eine Entscheidung über die Einigungsstelle erzwingen.
Beispiele für die echte Mitbestimmung:
- § 87 BetrVG: z. B. Lage der Arbeitszeit, Urlaubsgrundsätze, Einführung von neuer EDV, betriebliche Lohngestaltung
- § 94 Abs. 1 BetrVG: Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze
- § 95 Abs. 1 BetrVG: Auswahlrichtlinien
- § 98 BetrVG: Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
- § 112 BetrVG: Sozialplan bei Betriebsänderungen
Die Pflichten des Betriebsrats
Neben seinen Rechten und Aufgaben hat der Betriebsrat auch Pflichten, an die er – zum Teil sogar gesetzlich – gebunden ist. Dazu gehört auch die Pflicht zur Fortbildung, um die Interessen der Arbeitnehmer professionell vertreten zu können.
Viele dieser Pflichten ergeben sich bereits aus der Tätigkeit als Betriebsrat. So ist es die Pflicht eines Betriebsrats, zum Wohle der Belegschaft und des Betriebs vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus ist er verpflichtet, an Betriebsratssitzungen und Monatsgesprächen mit dem Arbeitgeber teilzunehmen.
Aufgrund seiner verantwortungsvollen Aufgabe unterliegt der Betriebsrat zudem einer gesetzlich geltenden Verschwiegenheitspflicht. Informationen zu Personalangelegenheiten, Betriebsgeheimnissen, Erkenntnisse aus dem Wirtschaftsausschuss u. v. m. fallen unter die Verschwiegenheitspflicht eines solchen.
Fazit:
Ein engagierter Betriebsrat kann viel erreichen – egal, ob in stabilen Zeiten oder in Krisensituationen. Es lohnt sich daher immer, über die Gründung eines Betriebsrats nachzudenken.