Betriebsratswahl in Zeiten der Pandemie

So wählen Sie trotz Corona einen Betriebsrat

Die Corona-Pandemie stellen Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen auf eine harte Probe. Die pandemische Situation und die damit verbundenen gesetzlichen oder behördlichen Maßnahmen verändern die Arbeit im Gremium und vor allem die Wahl eines Betriebsrats nachhaltig.

Die Betriebsratswahl in Corona-Zeiten – Betriebsratswahl rechtssicher planen und durchführen

Die Durchführung einer Betriebsratswahl setzt grundsätzlich die Ortsanwesenheit der Beteiligten im Betrieb voraus.  Durch die Beschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wird es jedoch schwer die Ortsanwesenheit aller Beteiligter zu gewährleisten. Dazu kommt, dass die rechtlichen Beschränkungen regional variieren und sich wöchentlich wieder ändern können. Deshalb stellen sich viele Fragen:

  • Können Sie die Wahl ggf. verschieben?
  • Wie kann der Wahlvorstand bestellt unter den gegebenen Umständen wirksam bestellt werden?
  • Ist es zulässig ein Wahlausschreiben digital zu veröffentlichen und nicht durch Aushang im Betrieb?
  • Kann der Wahlvorstand bei ausreichender Argumentation gesetzliche Fristen ausnahmsweise verlängern?
  • Können Stützunterschriften digital geleistet werden?
  • Können Sie als Wahlvorstand einfach Briefwahl für alle anordnen?
  • Wie erfolgt die öffentliche Auszählung bei der Wahl?
  • Wie findet die erste konstituierende Sitzung des BR statt?

Unser Ratgeber „Betriebsratswahl in Zeiten der Covid-19-Pandemie“ gibt Ihnen die erforderlichen Hinweise und einen Leitfaden zur rechtssicheren Durchführung Ihrer Betriebsratswahl.