Die wichtigsten Infos zur Betriebsratswahl 2022

Hier finden Sie Tipps und Informationen sowie alle aktuellen Seminare zur BR-Wahl 2022

Sind Sie schon startklar für Ihre Betriebsratswahl 2022?

Vom 1. März bis 31. Mai 2022 steht in fast allen Betrieben die nächste regelmäßige Betriebsratswahl an. Aber auch vor diesem Zeitraum werden neue Betriebsratsgremien gegründet und Arbeitnehmervertreter neu gewählt.

Wichtig ist: Eine Betriebsratswahl braucht gute Vorbereitung!

Wir führen Sie als Betriebsrat, als Kandidatin oder Kandidat und als Wahlvorstand sicher durch die Wahl – von den ersten Vorbereitungen bis zur konstituierenden Sitzung: Unsere Wahlexpertinnen und -experten haben auf diesem Portal wichtiges Grundwissen, praktische Wahlhilfen, relevante Rechtsprechungen und passende Seminartipps für Sie zusammengestellt und praxisnah aufbereitet.

Ihr
Dr. iur. Dominic Gottier LL.M.
Rechtsanwalt und Geschäftsführer

Bestens vorbereiten – Seminare für Ihre Betriebsratswahl

BR-Wahlen Vorbereitung und Durchführung
Fresh-up – BR-Wahl
Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe

GEM hilft Ihnen in Ihrer Vorbereitung auf die Betriebsratswahl

1
Holen Sie sich die besten Expertinnen und Experten für Ihre Wahl – aus der Praxis für die Praxis

Sie werden mit unserer Hilfe ein rechtssicherer und erfolgreicher Wahlvorstand für Ihr Unternehmen sein. Die Fragen Ihrer Kolleginnen und Kollegen sicher und kompetent beantworten können und eine sichere Wahl durchführen, dabei möchten wir Sie unterstützen.

Dank unserer hervorragenden Referentinnen und Referenten und hochprofessionellen neuesten Unterlagen, die es zum Thema BR-Wahl aktuell gibt.

Falls nach dem Seminar mal Fragen auftauchen sollten, steht Ihnen das GEM-Team mit Rat und Tat zur Seite durch unsere nur für Seminarbesucher zugängliche Profi-Wahlhotline (24h Erreichbarkeit).

2
GEM hilft mit Berechnungstools und Wahlhilfen

Wir halten für sie umfangreiche Musterformulare und Listen bereit.

Mit wenig Zeitaufwand erstellen Sie Einladungen, Wahlaushang und Infoseiten.

Unsere Rechner zur Betriebsratwahl führen Sie sicher durch den „Wahl-Dschungel“.

So entstehen keine Wahlfehler und Rechenfehler. Gremium-Größe und Minderheitenquoten werden einfach abgefragt.

3
Perfekte Planung und Außendarstellung

Jeder erkennt, dass Sie bestens gewappnet sind für Ihre erfolgreiche BR-Wahl!

Unser Fristenrechner zur Betriebsratwahl zeigt Ihnen wann Sie was durchführen müssen, egal ob Ablauf, Listen etc.

Wahlposter mit Ihrer Liste oder Profil erstellen wir sehr gerne für Sie.

Eine Wahlurne so wie der BR-Wahl-Stick gehört selbstverständlich zur Ihren Seminar-Utensilien!

Mit diesem Unterstützerpaket sind Sie bestens gewappnet!

Die häufigsten Fragen zur Betriebsratswahl

Die regelmäßigen BR-Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt (2022, 2026, 2030 usw.). Dieser Zeitraum bezieht sich auf den eigentlichen Wahltag. Die Planungsarbeit muss vorher abgeschlossen sein.

Sie müssen als Wahlvorstand rechtzeitig mit den Vorbereitungen beginnen, damit eine sichere und reibungslose BR-Wahl durchgeführt werden kann.

Es ist mehr zu berücksichtigen als man auf den ersten Blick erkennen kann!

Es ist wie mit dem Auto fahren, man kann theoretisch fahren, benötigt aber unbedingt einen Fahrlehrer dazu und dieser Fahrlehrer möchten wir gerne für Sie sein.

Wir zeigen Ihnen wo Sie halten und wo Sie durchstarten können um sicher ans Ziel zu kommen.

Das Gesetz unterscheidet zwischen den Arbeitnehmern im Betrieb, die wählen dürfen (aktives Wahlrecht) – die Wahlberechtigten – und denen, die sich wählen lassen können (passives Wahlrecht) – die Wählbaren. Das kann übereinstimmen, muss aber nicht. Die richtige Zuordnung gehört mit Sicherheit zu den schwierigsten Aufgaben des Wahlvorstands. Als Wahlvorstand müssen Sie eigenes Personal abgrenzen von Leiharbeitern und werkvertraglich Beschäftigten und Sie müssen wissen, wie Sie Praktikanten, Mini-Jobber, Langzeitkranke und viele andere Gruppen einordnen. Jede dieser Gruppen muss auf der Wählerliste korrekt mit aktivem und passivem Wahlrecht erfasst werden. Hier passieren schnell einmal Fehler – auch weil sich die zunächst richtige Zuordnung nachträglich wieder ändern kann.

Tipp: Nutzen Sie für die Erstellung der Wählerliste unser Musterformular. So stellen Sie sicher, dass Sie keine Personengruppe im Betrieb übersehen. Eine detaillierte Besprechung der vielen Sonderfälle erfolgt in unseren Seminaren anhand konkreter Beispiele.

Auch die richtige Einordnung, wer „leitender Angestellter“ ist, gehört zu Ihren Aufgaben als Wahlvorstand. Letztere werden nämlich nicht vom Betriebsrat, sondern vom Sprecherausschuss vertreten (§§ 5, 7, 8 BetrVG).

Tipp: Nach § 2 Abs. 2 WO (Wahlordnung) ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen alle für die Anfertigung der Wählerliste erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Weisen Sie ihn darauf hin und sagen Sie genau, was Sie wissen wollen.

Die Betriebsratswahl erfolgt grundsätzlich als Listenwahl (=Verhältniswahl). Eine Personenwahl (=Mehrheitswahl) findet nur dann statt, wenn im vereinfachten Wahlverfahren gewählt wird (dann immer Personenwahl) oder wenn im normalen Wahlverfahren nur eine Liste eingereicht wird. Findet die Wahl im normalen Wahlverfahren statt und werden beim Wahlvorstand zwei oder mehr gültige Vorschlagslisten eingereicht, so muss eine Listenwahl stattfinden. Der Wahlvorstand ist nicht berechtigt den Beschluss zu fassen verbindlich eine Personenwahl durchzuführen.

Das kommt darauf an, ob der Betriebsrat mittels Listen- oder Personenwahl gewählt wird. Bei der Listenwahl sind auf dem Stimmzettel untereinander alle gültigen Vorschlagslisten aufgeführt. Dabei sind die einzelnen Vorschlagslisten nicht vollständig abgedruckt, sondern lediglich das Kennwort sowie die beiden an erster Stelle benannten Bewerber jeder Liste (§ 11 Abs. 2 Satz 1 WO).

Bei der Listenwahl hat jede/r Wähler/in genau eine Stimme (§ 11 Abs. 1, Satz 1 WO). Diese vergibt sie oder er, indem sie oder er die gewünschte Liste ankreuzt. Die/der Wähler/in kann keine einzelnen Kandidaten einer Liste herauspicken, sondern nur eine Liste im Ganzen wählen. Anders verhält es sich bei der Personenwahl. Hier sind auf dem Stimmzettel alle Bewerberinnen und Bewerber einzeln aufgeführt (§ 20 Abs. 2 bzw. 34 Abs. 1 Satz 2 WO). Jede/r Wähler/in hat hier so viele Stimmen wie Betriebsräte zu wählen sind. Soll also beispielsweise ein fünfköpfiger Betriebsrat gewählt werden, so hat jede/r Wähler/in fünf Stimmen, die er auf die verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten verteilt.

Hinweis: Wähler dürfen auch weniger Bewerberinnen oder Bewerber ankreuzen, als Betriebsräte zu wählen sind. Dies macht den Stimmzettel nicht ungültig. Werden jedoch mehr Kreuze gemacht, als Betriebsräte zu wählen sind, ist der Stimmzettel ungültig.

Tipp: In jedem Fall sollten Sie als Wahlvorstand oben auf dem Stimmzettel vermerken, wie viele Stimmen jeder Wähler im konkreten Fall hat.

Die nötigen Dokumente zur Briefwahl sind als klar nummerierte Aufzählung in § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 5 in der Wahlordnung enthalten. Dazu gehören

  • das Wahlausschreiben
  • die Vorschlagslisten
  • der Stimmzettel und der Wahlumschlag
  • eine vorgedruckte Erklärung zur persönlichen Stimmabgabe
  • ein Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstands und als Absender den Namen und die Anschrift der oder des Wahlberechtigten sowie den Vermerk „schriftliche Stimmabgabe“ trägt.

Zusätzlich ist in der Wahlordnung auch noch von einem „Merkblatt“ über die Art und Weise der schriftlichen Stimmabgabe die Rede.

Tipp: Greifen Sie für dieses Merkblatt auf die Mustervorlage in unseren Downloads zurück. Darin sind alle vom Gesetz geforderten Angaben enthalten.